LISA! Sprachreisen: Frau von der Leyen setzt sich fuer Ausbildung von Kindern ein
Allgemein, Ausbildung - Weiterbildung Keine Kommentare »Das Karlsruher Verfassungsgericht entschied gestern, dass die Berechnung der Hartz IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder nicht transparent und sachgerecht seien und damit verfassungswidrig. Die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben müsse für jeden Menschen sichergestellt sein, dies leite sich aus dem Grundrecht auf ein finanzielles Existenzminimum ab. Ob dieser Richterspruch aber eine finanzielle Erhöhung von Hartz IV bedeutet, ließen die Karlsruher Richter offen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) betonte, dass die Leistungen nicht unbedingt durch Geldzahlungen, sondern auch durch Sachleistungen für Schulmaterial oder Nachhilfe erhöht werden könnten. Sie wertete die Entscheidung des Gerichts als großen Sieg für die Bildung. Der Gesetzgeber muss nun bis Jahresende eine Neuregelung der Hartz IV-Sätze schaffen. Ein Erwachsener hat derzeit Anspruch auf 359 Euro Regelsatz im Monat. Kinder bis fünf Jahre bekommen 215 Euro, also 60 Prozent von dem, was ihre Eltern erhalten. Kinder ab sechs Jahren beziehen 70 Prozent des Regelsatzes, Kinder ab 14 Jahren 80 Prozent. Elke Greim, Gründerin von LISA! Sprachreisen sagte: “Wir begrüßen sehr den Vorschlag von Frau von der Leyen (CDU) und Politikern aller Parteien, die höheren Regelsätze der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen zu kommen zu lassen”.
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Sprachreisen 2010